Planung und Baugenehmigung von Einfamilienhäuser / Doppelhauser / Wohnungen für Privatkunden (Neu- oder Umbau
3D Visualisierung (Bilder, Videoanimation) aus 2D oder 3D Planunterlagen für Planungsbüros / Investoren
Planung und Baugenehmigung von Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten für Investoren (Neu- oder Umbau)
Aufmaß von Bestandsobjekten (Skizzen, Messungen, Fotodokumentation, Drone-Videos...usw.)
PROJEKTVORBEREITUNG | Projektentwicklung | Grundlagen-aufbereitung | Gutachtenseinholung | Einholung und Koordinierung von Gutachten (Standortgutachten, Konkurrenzanalysen, Bodengutachten, Verkehrsgutachten etc.) |
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Mitwirkung am Liegenschaftsankauf | Grundstücksanalysen | Analysen und Vergleich von Baugründen anhand festgelegter Bewertungskriterien. Bewertung von Verkehrsanbindungen, von vorhandenen Infrastruktureinrichtungen etc. | ||
Beratung zum Liegenschaftsankauf | Beratung und Betreuung des Auftraggebers / der Auftraggeberin beim Ankauf der Liegenschaft. | |||
Projekt-konzeption | Bebauungsstudie | in städtebaulichem Maßstab. | ||
Architekturleistung PROJEKTVORBEREITUNG | Grundlagenerarbeitung | Erarbeitung von Planungsgrundlagen | Erstellung von Unterlagen zur Erlangung von behördlichen Angaben oder Festlegungen, z.B. Bebauungsbestimmungen, Bebauungsgrundlagen, Denkmalbestimmungen.
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Aufmaß des Bestandsobjektes | Erstellen eines Aufmaßes vom Bestandsobjekt samt Erstellen von Feldskizzen, als Grundlage für die Erstellung von Bestandsplänen.
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Bestandspläne | Erstellen von Bestandsplänen auf Basis des Aufmaßes als Grundlage für die weitere Bearbeitung | |||
Fotodokumentation | Fotodokumentation des Bestandsobjektes. | |||
Beweissicherung Bestandsobjekte | Durchführen von Beweissicherungen an Bestandsobjekten. Bei dieser Beweissicherung werden die wesentlichen Ausstattungsmerkmale aller Gebäudeoberflächen beschrieben und allfällige Störungen (Risse, Farbablösungen, Verwerfungen etc.) in Lage und Größe dokumentiert. | |||
PLANUNGPHRASE | Architekturleistung PLANUNG | Vorentwurfsplanung | Erhebung bei der Baubehörde | Durchführung von Erhebungen bei der Baubehörde hinsichtlich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des zu planenden Bauobjektes |
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Vorentwurf | Klärung der Aufgabenstellung, Analyse der Planungsgrundlagen und Klärung der Rahmenbedingungen, Erarbeitung eines Lösungsvorschlages auf Basis der vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin bekannt gegebenen Planungsgrundlagen (Lage- und Höhenplan, Aufmaßpläne des Bestandes, rechtliche Festlegungen bzw. Bebauungsbestimmungen, Raum- und Funktionsprogramm etc.), mit zeichnerischer Darstellung in geeignetem Maßstab (1:200, 1:500) samt Besprechungsskizzen.
Darlegung des Entwurfsprozesses mit den dazu erforderlichen Skizzen der grundsätzlichen Lösungsansätze zur Erlangung des Vorentwurfs. Es wird empfohlen, die Freigabe des Vorentwurfs durch den Auftraggeber / die Auftraggeberin schriftlich fest zu halten. | |||
Verkehrskonzept | Erstellung von Verkehrskonzepten | |||
Integration der Fachplanungen | Integration der Leistungen der an der Planung beteiligten Fachkonsulenten / Fachkonsulentinnen.
Die Koordination der Planungen der einzelnen Fachplaner / Fachplanerinnen (aus den Fachgebieten Tragwerksplanung, Bodenmechanik, Vermessung, Bauphysik, Haustechnik etc.) ist Teil der Projektsteuerung und mit dieser Position nicht erfasst. | |||
Ermittlung von Kennwerten | Ermittlungen von Flächen und Kubaturen im für das Projekt erforderlichen Umfang. Ermittlung von Flächenkennwerten (GFZ, GRZ, BMZ u.ä.) z.B. nach ÖNORM B1800.
Flächenermittlungen sollten nachvollziehbar erstellt werden. | |||
Materialkonzept | Grundlegendes Materialkonzept, falls erforderlich mit Bemusterung.
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Präsentationsdarstellungen | Visualisierungen, Animationen, Fotomontagen und dgl.
Qualität und Umfang der Darstellung(en) sollten entsprechend vereinbart werden. | |||
Entwurfsplanung | Entwurf | Durcharbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages der Bauaufgabe ausgehend vom genehmigten Vorentwurf unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen. Zeichnerische Darstellung des Bauwerks in solcher Durcharbeitung, dass diese ohne grundsätzliche Änderung als Grundlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann, in der Regel mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten im Maßstab 1:100, mit Lageplan in deutlich kleinerem Maßstab (z.B. 1:1000, 1:500 o.ä..), generell samt Bemaßung der Hauptabmessungen.
Es wird empfohlen, die Freigabe des Entwurfs durch den Auftraggeber / die Auftraggeberin schriftlich fest zu halten. | ||
Darstellung der Einrichtungen | Berücksichtigung oder Festlegung der Lage von wesentlichen Einrichtungen und Anlagen.
z.B. Betriebseinrichtungen nach Angabe des Auftraggebers / der Auftraggeberin, Sanitäranlagen. Dies umfasst nicht die Planung der Innenraumgestaltung. | |||
Objektbeschreibung | Erstellung einer Objektbeschreibung mit Erläuterungen zur Festlegung der Qualitäten, der wichtigsten Materialien und Farben. | |||
Kostenberechnung | Erstellung einer gegliederten Kostenberechnung (z.B. nach ÖNORM B1801-1) mit einer Genauigkeit von ca. +/- 15% für Neubauten und ca. +/- 20% für Umbauten, aufbauend auf der freigegebenen Kostenschätzung des Vorentwurfs. | |||
Terminplanung | Erstellung eines gegliederten Planungs- und Ausführungsterminplans aufbauend auf dem freigegebenen Phasenterminplan des Vorentwurfs. Die Gliederung erfolgt in Planungsschritten mit Freigaben bzw. nach Ausführungsschritten in monatsgenauer Darstellung. | |||
Weiterführen der Ermittlung der Kennwerte | Weiterführen der Ermittlungen von Flächen und Kubaturen z.B. nach ÖNORM B1800, im für das Projekt erforderlichen Umfang. Ermittlung von Flächenkennwerten (GFZ, GRZ, BMZ u.ä.) | |||
Präsentationsdarstellungen | Visualisierungen, Animationen, Fotomontagen und dgl.
Qualität und Umfang der Darstellung(en) sollten entsprechend vereinbart werden. | |||
Einreichplanung | Vorbesprechung Baubehörde | Durchführung einer Vorbesprechung bei der Baubehörde anhand des vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin genehmigten Entwurfes. | ||
Vorbesprechung – weitere Behörden | Durchführung sonstiger Vorbesprechungen und Erhebungen, die für die Baubewilligung erforderlich sind (z.B. Gewerbebehörde, Förderungsdienststellen u.ä.). Dienststellen und Behörden im gegenständlichen Fall: …
optionale Leistungen sind z.B. auch Abklärungen für den baulichen Brandschutz, Anforderungen aus dem Bereich des Energie- und Umweltschutzes mit den zuständigen Behörden, Abklärungen mit dem Bundesdenkmalamt, der Gewerbebehörde, dem Arbeitsinspektorat und dgl. | |||
Einreichpläne | Ausarbeitung der für den Antrag auf Baubewilligung erforderli- chen Baupläne auf der Grundlage des genehmigten Entwurfes und der bekannt gegebenen Rahmenbedingungen, soweit diese nicht von Fachkonsulenten / Fachkonsulentinnen zu erbringen sind. | |||
Weitere Beilagen für den Bauantrag | Ausarbeitung weiterer für den Antrag auf Baubewilligung erforderlicher Unterlagen (z.B. Brandschutzkonzept, Belichtungsnachweis, Belüftungsnachweis, Fassadenabwicklungen, Vidierungsparien usw.).
Als Grundleistung ist die Anfertigung von Einreichplänen in der für das behördliche Bewilligungsverfahren erforderlichen Anzahl an Gleichstücken zu sehen. Als optionale Leistung ist die Erstellung von zusätzlichen Ausfertigungen für beschleunigte Bauverfahren, Anrainer/-innen und von weiteren Belegexemplaren zu sehen. | |||
Baubeschreibung | Erstellung der Baubeschreibung zum Bauansuchen gemäß einschlägiger Vorschriften. | |||
Zusammenstellen Einreichunterlagen, Antragstellung | Zusammenstellung der Unterlagen für den Antrag auf Baubewilligung, sowie Verfassung und Einbringung eines solchen Antrages. | |||
Bauverhandlung | Teilnahme an der Bauverhandlung zur Interessenwahrung des Auftraggebers / der Auftraggeberin. | |||
Prüfung Verhandlungsschrift und Baubescheid | Prüfung der Verhandlungsschrift und des Baubescheids. | |||
Sonstige Verhandlung | Teilnahme an der mündlichen Verhandlung zur Interessenwahrung des Auftraggebers / der Auftraggeberin. | |||
Prüfung sonstiger Schriftstücke | Prüfung der Verhandlungsschrift und allfälliger Bescheide aus der mündlichen Verhandlung. | |||
Ausführungs- und Detailplanung | Ausführungspläne | Zeichnerische Darstellung des Objekts in Form von Ausführungs- und Detailzeichnungen auf Grundlage des genehmigten Entwurfes unter Berücksichtigung der behördlichen Bewilligungen mit den für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse erforderlichen und für die Ausführung wesentlichen Angaben. Darstellung in den jeweils erforderlichen Maßstäben mit Eintragung der erforderlichen Maßangaben, Materialbestimmungen und sonstigen Beschriftungen. | ||
Integration der Fachplanungen | Integration der Leistungen von Fachplanern/-planerinnen in die Ausführungs- und Detailzeichnungen mit den für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse erforderlichen und für die Ausführung wesentlichen Angaben. | |||
Prüfung von Werkzeichnungen | Prüfung von Plänen nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (Werkzeichnung- en von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne von Maschinenlieferanten und dgl.) und Integration in die Planung. Stichprobenartige Überprüfung der wesentlichen Maßangaben (z.B. Einbaumaße, Materialien und Ausführungsdetails). Die Überprüfungstiefe konzentriert sich dabei auf die für die Gestaltung wesentlichen Teile. Eine Haftung des Architekten / der Architektin für Fehler der Fachplaner ist ausdrücklich ausgeschlossen. | |||
Terminplanung | Fortschreiben des Ausführungsterminplans und Aktualisierung von Zwischenterminen als Grundlage für Kostenermittlung und Ausschreibung. | |||
Besprechungen mit AG und Nutzenden | Teilnahme an Planungsbesprechungen mit Auftraggeber/ -in und
/ oder Nutzer/ -innengruppen und an der Planung beteiligten Dritten (Sonderfachleuten). Gegebenenfalls Protokollierung der Besprechungen mit Evident- haltung offener Punkte und Versand der Protokolle. | |||
Kostenermittlungsgrundlagen, Ausschreibungen und Vergaben | Erstellung von Leistungsverzeichnissen | Ermittlung der Mengen und Massen als Grundlage für die Auf- stellung der Leistungsverzeichnisse, auch unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (Sonder- fachleute). Aufstellung von ausschreibungsreifen Leistungsver-zeichnissen mit Leistungsbeschreibungen, positionsweise nach Gewerken, gegebenenfalls unter Verwendung standardisierter Leistungsbeschreibungen. | ||
Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen | Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen (Leistungs- beschreibungen, Pläne etc.) für alle Leistungsbereiche in gedruckter und/oder digitaler Form als Vervielfältigungsvorlage. | |||
Durchführung der Ausschreibung | Vervielfältigen der Ausschreibungsunterlagen und Durchführung der Ausschreibung bzw. Einladung zur Angebotsabgabe und Bearbeiten von Anfragen von Bietern / Bieterinnen während der Angebotsphase. | |||
Angebotsprüfung und Vergabevorschlag | Überprüfung und Bewertung der Angebote, einschließlich allenfalls erforderlicher klärender Gespräche mit den Bietern / Bieterinnen und Erstellung eines Preisspiegels und des Vergabevorschlages.
Bei funktionalen Ausschreibungen sind von den Bietern / Bieterinnen angegebene Mengen und Massen nicht zu überprüfen. | |||
Besprechungen mit AG und Nutzenden | Teilnahme an Planungsbesprechungen mit Auftraggeber/ -in und
/ oder Nutzer/ -innengruppen und an der Planung beteiligten Dritten (Sonderfachleuten).
Gegebenenfalls Protokollierung der Besprechungen mit Evidenthaltung offener Punkte und Versand der Protokolle. | |||
Sonstige Leistungen | Archivierung Projektunterlagen | Zusammenstellen und Übergabe von Unterlagen an die Auftraggeberin / den Auftraggeber.
Die Art und der Umfang der Unterlagen sollte genau vereinbart werden. | ||
Planübergabe CAD | Übergabe sämtlicher Pläne sowohl in geplotteter Form (Papier) als auch elektronisch in Form eines Datenträgers. Die Übergabe der Pläne erfolgt als PDF-File.
Die EDV-Kompatibilität mit dem System des Auftraggebers / der Auftraggeberin soll nachweislich vor Erstellung der CAD-Pläne sichergestellt werden. |
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